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Wir möchten, dass Sie zufrieden mit uns sind.

 

 

 

Daher sind wir Spezialisten auf unseren Gebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Was wir für Sie tun können

 

Wir möchten, dass Sie zufrieden mit uns sind.

 

Deshalb arbeiten wir jeden Tag dafür, dass unsere Mandanten die bestmögliche Beratung und Vertretung bekommen, die zu haben ist. Für die mittelständische Wirtschaft und internationale Konzerne sind wir ebenso tätig, wie für Privatleute.

 

Für viele Unternehmen bearbeiten wir fast alle anfallenden Rechtsfragen - vom Verschmelzungsvertrag über internationale Rechtsfragen, bis zum Mietvertrag und zum Arbeitsrecht.

 

Unsere Tätigkeits- und Interessen- Schwerpunkte sind im Zivilrecht angesiedelt und umfassen u.a.

 

 
 
 Wirtschaftsrecht
 Privates Bau- und Immobilienrecht
 Vertragsrecht
 Bauträgerrecht und Werkvertragsrecht
 Wohnungseigentumrecht
 Gewerbliches und privates Mietrecht
 Unfall- und Versicherungsvertragsrecht
 Arztrecht und Arzthaftungsrecht
 Schadensersatzrecht
 Inkasso, Mahnwesen
 Erbrecht
 Architektenrecht

 

 

 

Die Ausbildung zum Rechtsanwalt entspricht in Deutschland exakt derjenigen des Richters. Mit dem zweiten Staatsexamen erlangt man die Befähigung zum Richteramt. Erst dann teilen sich die Wege der Berufswahl. Aber ebenso, wie es spezialisierte Gerichte gibt, können auch Anwälte unmöglich alle Fachbereiche gleich gut beherrschen. Daher sind wir kein anwaltlicher "Supermarkt", sondern Spezialisten auf unseren Gebieten. Denn man kann nicht in jedem Rechtsgebiet gleich gut sein. Wir haben jedoch Kontakt zu qualifizierten Kollegen jedes Fachbereichs. Fragen Sie uns, wir vermitteln Ihnen gerne fachkundige Kollegen zu jeder Frage - weltweit.

 

Unsere Beratungsaufgabe verstehen wir darin, in einem Mandanten besonders auch den Menschen zu sehen und seine Interessen zu berücksichtigen - dabei sind oft nicht allein die Rechtsfragen entscheidend. Wir werden Ihnen sagen, wie die rechtliche Lage für Sie ist - und manchmal ist es besser, keinen Rechtsstreit zu führen, sondern eine andere Lösung des vorliegenden Problems zu suchen. 

 

Scheuen Sie sich nicht, zum Anwalt zu gehen, wenn Sie eine Frage haben - das ist immer günstiger, als Sie vielleicht denken und allemal ist eine Beratung vor einem Vertragsschluss besser, als ein Rechtsstreit hinterher.

 

 

Kosten

 

Grundsätzlich gelten für Rechtsanwälte die Vorgaben der Rechtsanwaltsgebührenverordnung (RVG - Siehe Service-Bereich). Danach richten sich die Gebühren des Rechtsanwalts grundsätzlich nach dem sogenannten "Gegenstandswert". Bei einer Kündigung eines Mietvertrages ist dies beispielsweise die Jahresmiete, wenn jemand behauptet, er/sie habe 1.000,00 EUR von Ihnen zu bekommen, ist dies der Gegenstandswert.

 

Für Verbraucher gibt es eigens die Möglichkeit einer Erstberatung. Das beinhaltet ein zeitlich überschaubares Anwaltsgespräch und eine summarische Prüfung Ihres Falles ad hoc. Dafür fallen keine Kosten über 180,00 EUR zuzüglich etwaiger Auslagen und jeweils geltender MwSt.an.

 

Für die Übertragung Ihrer Inkasso- und Mahnsachen können wir Ihnen besondere Angebote machen. Scheuen Sie sich nicht, uns danach zu fragen.

 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmern wir uns um die Deckungsanfrage. Dafür brauchen wir die Vertragsdaten, die Sie uns bitte mitteilen.

 

Daneben können für außergerichtliche Tätigkeiten Honorarvereinbarungen getroffen werden. Diese sind besonders sinnvoll, wenn der Aufwand überschaubar ist, der Gegenstandswert aber sehr hoch - oder umgekehrt, wenn der Aufwand angesichts des Gegenstandswertes sehr hoch ist. Fragen Sie uns danach. Eine Beispielsvereinbarung finden Sie im Service - Bereich.

 

Außerdem können auch Pauschalvereinbarungen für unsere Arbeit außerhalb der Gerichte getroffen werden. Auch dies ist Sache einer Vereinbarung zwischen Ihnen und uns.

 

Wenn Sie die Kosten einer Rechtsverfolgung fürchten, kommt vielleicht Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe für Sie in Betracht. Das ist von Einkommensgrenzen abhängig. Näheres dazu in unserem Service - Bereich.

 

Schließlich gibt es auch diverse durchaus seriöse Prozessfinanzierer. Diese müssen von den Erfolgsaussichten Ihrer Rechtsverfolgung überzeugt werden und beanspruchen einen Teil des Erfolgs einer Klage. Näheres dazu auf Anfrage.

 

Schlussendlich gibt es bei uns auch sog. Pro Bono - Fälle, d.h., wir vertreten ein- bis zweimal jährlich eine besonderes herausragende Sache von großer menschlicher, rechtlicher und ethischer Bedeutung u.U. ohne Kosten. Dafür müssen jedoch ganz besondere Umstände vorliegen, die Sie uns vorab ausführlich schildern müssten. Einen Anspruch hierauf können wir nicht gewähren. Wir behalten uns die freie Auswahl vor.

 

Fragen Sie uns einfach nach den Kosten, wir geben Ihnen gerne Auskunft - und zwar dazu garantiert kostenlos.